Aus für Ratte und Maus
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Im landwirtschaftlichen Bereich ist eine kontinuilierche Bekämpfung der Schadnager unbedingt notwendig. Halten Sie die daher Hygienemaßnahmen ein, verwenden Sie den Nagern angepasste Köderformen und bringen Sie diese sorgfältig aus.
Mäuse und Ratten sind Kranksheitsüberträger
Ratten und Mäuse sind weltweit die Hausschädlinge
Nummer 1. Die Schadnager richten in Summe einen
Schaden in Millionenhöhe an. Mit Beginn der kühlen Jahreszeit
zieht es die Tiere wieder in Gehöfte, Stallungen,
Keller und Speicher. Sie schaden den Menschen durch
Fraß, die Zerstörung von Verpackungen, das Anknabbern
von Kabeln, durch Kot und Urin sowie die Übertragung
von Krankheiten.
Vorbeugende Maßnahmen
Mit dem Auslegen von Gift alleine ist es nicht getan. Zuerst müssen die Hygienemaßnahmen verbessert werden.
- Ausgefressene Holztüren mit Blech verschlagen
- Löcher und Risse zubetonieren (Glasscherben beimengen!)
- Öffnungen im Kellerbereich mit kräftigem Drahtgitter verschließen
- Futterreste in Winkeln entfernen
- Abfälle möglichst geschlossen lagern
- Türen nicht unnötig offen lassen
Erkennen des Befalls
Ratten und Mäuse sind sehr vorsichtig und scheu, Ratten
eher dämmerungs- und nachtaktiv. Wir bekommen sie eher
selten zu Gesicht, jedoch sind ihre Zeichen der Anwesenheit
nicht zu übersehen. Diese sind Fraß- und Nagespuren,
Urinmarkierungen und -geruch, Kot, Geräusche sowie
Spuren und Trittsiegel. Bei Mäusen riecht man oft den
typisch scharfen Geruch („mauseln“).
Direkte Bekämpfung
Sie bevorzugen eine giftfreie Bekämpfung und haben keine
fangtüchtigen Katzen oder Hunde? Es bleibt Ihnen
nur eine Schlag- oder Lebendfalle. Ratten sind aber sehr
intelligente Tiere, und eine tote Ratte in der Falle lässt
alle weiteren Fangversuche weitgehend scheitern. Der
auf dem Markt angebotene Mäuseleim ist aus tierquälerischer
Sicht eher bedenklich.
Köder, die Nager gerne fressen
Die andere Variante sind Ködermittel. Die Wirkstoffe, die
heute angeboten werden, hemmen die Blutgerinnung. Sie wirken langsam und schmerzlos. „Köderscheue“
bleibt somit aus. Wichtig ist die Attraktivität des Köders
(Formulierung und ein eventuell beigemischter
Lockstoff ). Bei den Nagern sehr begehrt ist die Pastaformulierung
(Bonirat Pasta, Storm Paste, Desintec RodEx
Pastenköder). Diese ist sehr feuchtigkeitsbeständig und
kann von den Nagern nicht in ihre Verstecke verschleppt
werden. Paraffinierte Köder (Wachsblöcke) wie Bonitop
Waxblock oder Storm Happen sind zwar sehr nässebeständig,
doch werden diese nur von Wanderratten gerne
angenommen. Darüber hinaus gibt es noch die Pelletsformulierung
(z. B. Storm Pellets), die wegen der hohen
Verschleppungsgefahr nur in Köderstationen angewendet
werden sollte.
Ausbringung der Köder
Ratten und Mäuse sind sehr geruchsempfindlich, daher
den Köder niemals mit der bloßen Hand berühren.
An den von Nagern begangenen Stellen den Köder in
mehreren Portionen auslegen und ständig kontrollieren.
So lange frischen Köder nachlegen, bis nichts mehr
gefressen wird (alte Köderreste entfernen!).
Der Köder muss „geschützt“ ausgebracht werden.
Das heißt, den Köder abdecken (Bretter, Dachziegel, ...)
oder in speziellen Köderstationen („Boxen“) ausbringen.
Die Nager fühlen sich dort geschützt, der Zugang von
Nutz- und Haustieren wird verhindert.
Neue Vorschriften für Rodentizide
Seit 1. März 2018 sind Rodentizide mit blutgerinnungshemmenden
Wirkstoffen ab ≥ 0,003 % Wirkstoffgehalt als
reproduktionstoxisch gemäß CLP-Verordnung eingestuft.
Für private Verbraucher (nicht-berufsmäßige Verwender)
sind Wirkstoffe der zweiten Generation (Bromadiolone,
Difenacoum etc.) aus Gründen des Umweltschutzes gänzlich
verboten. Das bedeutet, dass diese Produkte nicht
mehr für private Verbraucher (nicht-berufsmäßige Verwender)
zur Verfügung stehen. Neu ist auch eine Mindestgröße
von 3 kg für Verpackungen
für berufsmäßige Verwender
oder konzessionierte Schädlingsbekämpfer
eingeführt worden. Die
entsprechenden Produkte werden
künftig ein Etikett „Nur für die berufsmäßige
Verwendung“ tragen.
Damit kommt zum Ausdruck, dass
die Produkte für private Verbraucher
(„nicht-berufsmäßige Verwender“)
verboten sind. Ein Landwirt wird in dem Zusammenhang
als berufsmäßiger Verwender angesehen. Wirksame
Produkte sind daher für einen landwirtschaftlichen Betrieb seit 1. September 2018 nur mehr in Gebinden ab 3 kg
erhältlich. Kleinere Packungen, die vor diesem Termin
gekauft wurden, dürfen noch bis zum 1. März 2019 verwendet
werden.
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